Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug: Warum ein „Frühstempler“ vor Gericht gewann
Ein Angestellter sticht wiederholt vor 6:00 Uhr an der Stechuhr, verschwindet für private Erledigungen und taucht erst später am Arbeitsplatz auf. Klingt nach klassischem Arbeitszeitbetrug und „an sich“ ist das auch ein schwerer Vertrauensbruch. Doch das Hessische LAG kippt gleich zwei fristlose Kündigungen: Ohne Abmahnung ging hier nichts. (Hessisches LArbG v. 13.10.2025, 7 SLa 1208/24) … Weiterlesen …
