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Abfindung.

Beratung zu Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutz

Eine Abfindung ist oft der entscheidende finanzielle Puffer beim Wechsel des Arbeitsplatzes oder nach einer Kündigung. Ich unterstütze Sie als engagierte Anwältin für Arbeitsrecht dabei, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen und eine faire wirtschaftliche Absicherung für Ihre berufliche Zukunft zu erstreiten.

Das Arbeitsrecht und die damit verbundenen finanziellen Ansprüche betreffen Angestellte in der Privatwirtschaft ebenso wie Beschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L). Im Beamtenrecht gibt es zwar keine klassische Abfindung, doch auch hier sichere ich Ihre Rechte und finanziellen Ansprüche – etwa bei Dienstunfähigkeit oder Entlassung – strategisch ab.

HR-Mitarbeiterin berechnet Abfindung eines Mitarbeiters

Wann Anspruch auf eine Abfindung besteht und wie sie verhandelt wird

Entgegen einem weit verbreiteten Mythos gibt es im deutschen Arbeitsrecht nur selten einen automatischen, gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In den allermeisten Fällen ist eine Abfindung das Ergebnis von strategischem Verhandlungsgeschick – sei es im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder im Kündigungsschutzprozess.

Ob eine Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe, hängt maßgeblich davon ab, wie rechtssicher die Kündigung des Arbeitgebers ist. Je unüberlegter oder fehlerhafter eine Kündigung ausgesprochen wurde, desto besser stehen Ihre Chancen, eine attraktive Summe auszuhandeln.

Ich analysiere Ihre Situation präzise, ermittle den strategischen Spielraum und vertrete Sie entschlossen gegenüber Ihrem Arbeitgeber, um eine leistungsgerechte Abfindung nach Kündigung durchzusetzen.

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Zentrale Themen bei der Abfindung

Abfindung nach Kündigung und Kündigungsschutzklage

Mit Erhalt einer Kündigung beginnt die strenge Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Oft ist das Ziel dieser Klage nicht die tatsächliche Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern das Erstreiten einer angemessenen Summe. Als erfahrene Anwältin für Abfindung in Hamburg nutze ich Formfehler, fehlerhafte Sozialauswahlen oder eine mangelhafte Betriebsratsanhörung als Hebel, um die Zahlungsbereitschaft des Arbeitgebers zu maximieren.

Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlung

Ein Aufhebungsvertrag bietet die Chance, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und zu guten Konditionen zu beenden. Hier gilt es, die Höhe der Abfindung optimal zu verhandeln. Bei der Gestaltung achte ich akribisch darauf, dass der Vertrag keine Fallstricke enthält: Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld muss vermieden, Resturlaub abgegolten und ein hervorragendes Arbeitszeugnis gesichert werden. Ein vermeintlich schnelles Ende darf nicht zu Ihren Lasten gehen.

Steuern, Sozialversicherung und die „Regelabfindung“

Die sogenannte Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr ist lediglich ein Richtwert – je nach Einzelfall und Verhandlungsstrategie lässt sich deutlich mehr erzielen. Ich berate Sie zudem im Hinblick auf die steuerliche Optimierung (z. B. die Anwendung der Fünftelregelung), damit von Ihrer Abfindungsverhandlung am Ende wirtschaftlich am meisten bei Ihnen ankommt.

Besonderheiten im öffentlichen Dienst und Beamtenrecht

Für Angestellte im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) gelten oft besondere Schutzrechte, wie die tarifliche Unkündbarkeit nach langer Beschäftigung. Hier erfordern Verhandlungen tiefgehendes Tarifwissen.

Im Beamtenrecht existiert das Institut der Abfindung nicht, da das Dienstverhältnis auf Lebenszeit ausgelegt ist und nicht klassisch gekündigt werden kann. Endet das Beamtenverhältnis jedoch vorzeitig – etwa durch eine Entlassung auf Antrag oder die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit –, treten rechtliche Absicherungen wie das Übergangsgeld oder Versorgungsansprüche an diese Stelle. Auch hier prüfe ich die Rechtmäßigkeit der behördlichen Schritte und sichere Ihre finanzielle Versorgung gegenüber dem Dienstherrn ab.

Ziel meiner anwaltlichen Unterstützung

Eine berufliche Trennung wirft existenzielle Fragen auf. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser Phase der Unsicherheit rechtliche Klarheit und wirtschaftliche Sicherheit zu verschaffen. Ich begegne Arbeitgebern und Dienststellen auf Augenhöhe und verhandle mit strategischer Präzision.

Ich arbeite aktiv darauf hin:

  • die maximal mögliche Abfindung für Sie zu erstreiten
  • finanzielle Nachteile wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld (Alg I) sicher zu verhindern
  • steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen
  • ein faires, wohlwollendes Arbeitszeugnis für Ihre zukünftige Karriere durchzusetzen
  • bei Beschäftigten im öffentlichen Sektor und Beamten die gesetzlichen Versorgungs- und Übergangsleistungen lückenlos einzufordern.

Typische Verfahren

Ich berate und vertrete Sie umfassend bei:

  • Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel einer Abfindungszahlung
  • Der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Der Prüfung und Berechnung der optimalen Höhe der Abfindung (inkl. Fünftelregelung)
  • Abfindungsregelungen bei betriebsbedingten Kündigungen, Umstrukturierungen und Sozialplänen
  • Der Durchsetzung von Übergangsgeldern und finanziellen Ansprüchen im öffentlichen Dienst und Beamtenrecht

Wirtschaftliche Sicherheit sichern, Zukunft gestalten

Die Verhandlung einer Abfindung ist kein Standardprozess, sondern erfordert taktisches Geschick und ein individuell abgestimmtes Vorgehen. Es geht darum, den Wert Ihrer geleisteten Arbeit und den Verlust Ihres Arbeitsplatzes adäquat auszugleichen und Ihnen den Übergang in einen neuen Lebensabschnitt zu erleichtern.

Als Ihre Rechtsanwältin in Hamburg stehe ich Ihnen mit Fachwissen und Durchsetzungsstärke zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche finanzielle Absicherung für Ihre Zukunft erhalten.

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