Probezeitkündigung trotz Whistleblowing? Was das ArbG Hamburg dazu sagt
Ein Mitarbeiter meldet einen möglichen Compliance-Verstoß – kurz darauf folgt die Kündigung in der Probezeit. Klingt nach verbotener Repressalie? Nicht zwingend. Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 15.2.2024 (12 Ca 294/23) klargestellt: Entscheidend ist die zeitliche Reihenfolge und Dokumentation des Kündigungsentschlusses. Worum ging’s? Ein Außendienstler geriet noch in der Probezeit mit seinem Vorgesetzten … Weiterlesen …
