Unternehmer müssen sich in Zukunft auf noch mehr Kassenprüfungen durch das Finanzamt einstellen. Eine Kassenprüfung bzw. Kassennachschau kontrolliert den ordnungsgemäßen und vor allem aus steuerlicher Sicht korrekten Umgang mit elektronischen Kassensystemen, die in vielfältigster Form aus dem Einzelhandel, der Gastronomie oder in großen Märkten nicht mehr wegzudenken sind. Da die Systeme immer kleiner, mobiler, smarter und vor allem bezahlbarer werden, durchdringen sie auch kleine Märkte bis hin zum Second-Hand-Laden.
Kassenprüfungen finden statt, weil den Finanzämtern zum einen die Manipulationsmöglichkeiten solcher Systeme bekannt sind, und die Ermittler zum anderen wissen, dass ellenlange Maßnahmenkataloge zum korrekten Umgang nur mit wirklich großen Aufwand von den Betreibern und deren Mitarbeitern geleistet werden können.
Rechtsanwältin Dreyer, die selbst im Familienbetrieb mit den Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten elektronischer Kassensysteme und den begleitenden Regelwerken zu kämpfen hat, weiß:
„Eigentlich steht jeder, der solche Systeme nutzt, bereits mit einem Bein im Gefängnis.“
Grundsätzlich ist eine Kassenprüfung Teil einer Betriebsprüfung. Zu zahlende Steuern, insbesondere Nachforderungen, sind vom Ergebnis dieser Prüfung abhängig. Die Statistik zeigt, dass ein großer Teil von Kassenprüfungen zu unangenehmen Ergebnissen führt. Sollte es der Prüfer nicht bei regulatorischen Kleinigkeiten belassen, so sorgt ein grundsätzlicher Zweifel am richtigen Umgang mit elektronischen Kassensystemen zu sogenannten Hinzuschätzungen.
Rechtsanwältin Dreyer:
„Viele Kleinunternehmer können die oft astronomischen Summen nicht bezahlen und müssen das Gewerbe aufgeben!“
Wenn 10 Prozent des Jahresumsatzes hinzu geschätzt werden, dann kann das existenzbedrohend sein, vor allem, wenn das Unternehmen auch ohne Prüfung wirtschaftlich nicht auf Rosen gebettet ist. Je nach Offensichtlichkeit von vermeintlichen Betrugsversuchen kann eine Kassenprüfung auch strafrechtlich relevante Folgen haben, bis hin zur Untersuchungshaft.
Rechtsanwältin Dreyer:
“Für die Fehler ungeschulter Mitarbeiter haftet der Chef!”
Rechtsanwältin Dreyer bietet kleineren bis mittleren Unternehmen des Mittelstandes eine umfassende Begleitung und juristische Beratung bei Kassenprüfungen an und berät im Vorfeld unter Umständen anstehender Prüfungen schon jetzt besorgte Unternehmer. Ziel der Zusammenarbeit mit der erfahrenen Rechtsanwältin ist es, die Eröffnung eines Verfahrens zu vermeiden. Dafür ist es entscheidend , alle Beteiligten früh genug für einen verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Kassensystemen zu sensibilisieren.
Beratung anfordernHäufig gestellte Fragen zur Steuerprüfung bei elektronischen Kassensystemen
Die Finanzämter reagieren auf die zunehmenden Manipulationsmöglichkeiten elektronischer Kassensysteme. Gleichzeitig wissen die Prüfer, dass viele Betreiber die umfangreichen Vorgaben kaum fehlerfrei einhalten können.
Schon kleinere formale Fehler können Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit auslösen. Je nach individuellem Fall besteht die Gefahr, dass die Prüfer des Finanzamts die Buchhaltung verwerfen. Kommt der Prüfer zu der Einschätzung, dass Umsätze nicht korrekt erfasst wurden, drohen Hinzuschätzungen.
Wenn der Verdacht besteht, dass Umsätze bewusst verschleiert oder Daten manipuliert wurden, kann das Finanzamt ein Strafverfahren einleiten. In schweren Fällen sind Ermittlungsmaßnahmen bis hin zur Untersuchungshaft möglich.
Hinzuschätzungen von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes können für kleine Betriebe existenzbedrohend sein. Hinzu kommt, dass abhängig von der Hinzuschätzung des Finanzamtes Gewerbesteuer abgeführt werden muss. Viele Unternehmen geraten durch die zusätzlichen Forderungen in eine Lage, die zur Geschäftsaufgabe führt.
Wichtig ist ein dokumentierter und nachvollziehbarer Umgang mit dem Kassensystem. Schulung der Mitarbeitenden, klare Abläufe und eine frühzeitige rechtliche Beratung helfen, Risiken zu erkennen und Fehler zu vermeiden.

