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Kündigung.

Beratung bei Kündigung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

Eine Kündigung stellt oft einen tiefen Einschnitt in die berufliche und persönliche Existenz dar und verlangt eine schnelle, rechtlich präzise Reaktion. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen rund um ordentliche und außerordentliche Kündigungen sowie andere Beendigungsvereinbarungen.

Durch meine arbeits- und verwaltungsrechtliche Tätigkeit verfüge ich über eine umfassende Perspektive, die über das klassische Arbeitsrecht hinausgeht. So begleite ich auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Beamtinnen und Beamte bei Disziplinarmaßnahmen oder dienstrechtlichen Schritten, die zur Beendigung des Dienstverhältnisses führen können.

Junge Frau erhält Kündigung

Wenn das Arbeits­ver­hältnis beendet werden soll

Eine Kündigung kommt oft unerwartet und wirft existenzielle Fragen auf. Doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Das deutsche Arbeitsrecht bietet einen starken Schutzmechanismus, den es konsequent zu nutzen gilt. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, Ihre individuellen Ziele in den Mittelpunkt zu stellen, etwa wenn es darum geht, eine angemessene Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis oder eine insgesamt faire finanzielle Lösung zu erreichen.

Kündigungen lösen Fristen aus, die für die Durchsetzung von Rechten entscheidend sind. Der erste Schritt besteht in der Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit. Dazu gehören neben den Kündigungsfristen auch Anhörungen des Betriebsrats, der Kündigungsgrund und der Schutz besonderer Personengruppen wie zum Beispiel Schwangere oder schwerbehinderte Menschen.

Ich prüfe die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, bewerte Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung und begleite gerichtliche und außergerichtliche Verfahren vom ersten Kontakt mit dem Arbeitgeber bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.

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Zentrale Themen bei Kündigungen

Kündigungsschutzklage und Fristen

Mit Erhalt einer Kündigung beginnt die strenge Drei-Wochen-Frist, um beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als rechtswirksam, selbst wenn sie sachlich unbegründet war.

Ich prüfe für Sie die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Liegen tatsächlich dringende betriebliche Erfordernisse vor? Ist eine verhaltensbedingte Kündigung nach einer Abmahnung verhältnismäßig? Ich sorge dafür, dass Formfehler oder fehlerhafte Sozialauswahlen zu Ihren Gunsten genutzt werden.

Abfindung und Aufhebungsvertrag

Nicht in jeder Situation ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll oder gewollt. Ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig beeinträchtigt oder besteht Interesse an einer einvernehmlichen Trennung, kann ein Aufhebungsvertrag eine Alternative zur Kündigung darstellen. In diesen Fällen verhandle ich für Sie eine leistungsgerechte Abfindung.

Bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen achte ich akribisch auf Details, die für Ihre finanzielle Sicherheit entscheidend sind, etwa Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, korrekte Zeugnisformulierungen sowie die Abgeltung von Resturlaub und Überstunden. Ein vermeintlich schnelles Ende darf nicht zu Ihren Lasten gehen.

Beendigung der Tätigkeit im öffentlichen Dienst

Auch im öffentlichen Dienst sind Arbeitsverhältnisse nicht unantastbar. Sie unterliegen jedoch einem speziellen Regelwerk. Durch die Verknüpfung meiner arbeits- und verwaltungsrechtlichen Expertise kann ich die Erfolgsaussichten gegen behördliche Entscheidungen präzise einschätzen und strategisch gegen die Beendigung Ihres Dienstverhältnisses vorgehen.

Kündigung im öffentlichen Dienst

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz spielen hier Befristungen (etwa nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz), die tarifliche Unkündbarkeit nach langer Beschäftigungsdauer (TVöD/TV-L) sowie Personalmaßnahmen – etwa Versetzungen, Abordnungen oder dienstliche Beurteilungen – die einer Kündigung oft vorausgehen, eine entscheidende Rolle.

Ich vertrete Angestellte im öffentlichen Dienst insbesondere bei:

  • Kündigungen trotz tariflicher Unkündbarkeit (außerordentliche Kündigung)
  • ungewollten Versetzungen, Abordnungen oder Zuweisungen
  • dienstlichen Beurteilungen, wenn diese als Hebel für personelle Konsequenzen genutzt werden

Beendigung im Beamtenverhältnis

Beamtenverhältnisse werden unmittelbar durch den Dienstherrn ausgestaltet. Eine Kündigung im klassischen Sinn ist selten, stattdessen treten dienstrechtliche Maßnahmen wie Entlassung, Entfernung aus dem Dienst, Versetzung in den Ruhestand oder disziplinarische Sanktionen in den Vordergrund. Ich berate u.a. bei Disziplinarverfahren, Anordnungen amtsärztlicher Untersuchungen, Versetzungen und Entlassung auf Probe oder auf Widerruf. Dabei prüfe ich die Rechtmäßigkeit der behördlichen Schritte und begleite Sie durch Widerspruchs- und Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten.

Ziel meiner anwaltlichen Unterstützung

Ein Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen die Basis ihrer wirtschaftlichen Existenz. Eine Kündigung betrifft nicht nur die wirtschaftliche Absicherung, sondern häufig auch die berufliche Perspektive. Im Mittelpunkt meiner Rechtsberatung steht deshalb, wieder rechtliche und persönliche Sicherheit für meine Mandantinnen und Mandanten zu schaffen. Ich lege großen Wert darauf, eine realistische Einschätzung Ihrer Situation im Kündigungsverfahren zu geben und aktiv Handlungsspielräume zu Ihren Gunsten zu nutzen. In diesem Rahmen arbeite ich je nach individueller Lage beispielsweise darauf hin,

  • unrechtmäßige Kündigungen aufzuheben
  • finanzielle Nachteile zu vermeiden
  • wenn möglich Abfindungen auszuhandeln.

Dabei vertrete ich Sie engagiert und fachstark, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Zukunft zu finden.

Typische Verfahren

Ich berate und vertrete Sie umfassend bei:

  • ordentlichen und außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen
  • Änderungskündigungen (Kündigung verbunden mit einem neuen Vertragsangebot)
  • der Prüfung von Kündigungsgründen (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt)
  • der Aushandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

Jeder dieser Aspekte hat unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen, die vor einer Entscheidung sorgfältig geprüft werden sollten.

Rechte bei Kündigung sichern, Zukunft gestalten

Die Beendigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses ist nie nur ein rechtlicher Vorgang. Sie entscheidet über berufliche Perspektiven und wirtschaftliche Stabilität. Als Anwältin für Kündigung in Hamburg ist es mein Ziel, durch strategische Klärung und rechtliche Präzision ein Gleichgewicht zwischen den Beteiligten herzustellen und somit dafür zu sorgen, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei einer Kündigung gewahrt bleiben.

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