Kosten
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), im Verwaltungsrecht gibt es die Besonderheit, dass der Streitwert sich nach dem Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts orientiert. Entscheidend sind Art und Umfang der anwaltlichen Arbeit sowie der zugrunde liegende Streitwert. In geeigneten Fällen ist auch eine individuelle Honorarvereinbarung möglich, etwa als Pauschale oder auf Zeitbasis. Da die Gebühren je nach Fall unterschiedlich ausfallen können, erläutere ich anhand konkreter Beispiele, welche Kosten in Ihrem Fall typischerweise zu erwarten sind.
Transparenz ist für mich ein selbstverständlicher Bestandteil meiner Beratung. Zu Beginn des Mandats erläutere ich daher die voraussichtlichen Kosten, damit Sie die nächsten Schritte sicher planen können. Im Erstgespräch informiere ich Sie zudem über mögliche Unterstützungen wie Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sowie über Ratenzahlungsmodelle. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfe ich deren Einbindung und übernehme auf Wunsch die erforderliche Korrespondenz.
Download
Sie können hier eine Mandats- und Vertretungsvollmacht herunterladen und anschließend ausgefüllt an mich zurücksenden. So kann ich Ihr Mandat ohne Verzögerung bearbeiten.
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Kanzlei Dreyer
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